Das Wunschgehalt verteidigen

Erst schriftliche Gehaltvereinbarungen sind fix!

Das Bewerbungsgespräch lief hervorragend, die Anstellung wurde einem zugesichert und die Euphorie auf einen neuen Job ist grenzenlos. Das Einzige, das noch fehlt, ist der unterschriebene Dienstvertrag. Als dieser ins Haus flattert, ist man plötzlich wie vor den Kopf gestoßen. Das Gehalt hat mit der mündlichen Vereinbarung rein gar nichts zu tun. Wie kann das passieren? Und was gilt es jetzt zu tun? Wenn einem das passiert, rät die Expertin Doria Pfob kühlen Kopf zu bewahren und der auftretenden Demotivation entgegen zu wirken.

Nachdenken, dann handeln
Zuerst gilt es zu reflektieren, wie man überhaupt in diese Situation gekommen ist. Oft wird man nach dem Wunschgehalt gefragt, wenn diesem jedoch im Gespräch nicht konkret zugestimmt wird, kann es leider passieren, dass doch das angegebenen Mindestgehalt vom Arbeitgeber gewählt wird.

Grenzen zeigen
Es einfach hinnehmen ist die schlechteste Variante. „Rufen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber an und klären Sie die Sache. Wenn Sie kleinlaut beigeben, zeigen Sie damit auf, dass man mit Ihnen machen kann, was man will.“ Wirken Sie am Telefon überrascht, nicht beleidigt. Erinnern Sie welches Gehalt Sie beim Gespräch genannt haben und bringen die Summe nochmals mit Ihren Kompetenzen in Verbindung. Sollte sich Ihr:e Gesprächspartner:in nicht bereit zeigen, mehr zu zahlen, dann zeigen Sie klar Ihre Grenzen auf.

Weiter Interesse zeigen
„Sagen Sie, dass Sie den Job unter diesen Umständen leider nicht annehmen können, was Ihnen sehr leid täte, da Sie sich schon so darauf gefreut haben. Zeigen Sie damit weiterhin Interesse am Job!“ Sie können auch anbieten, dass Sie ihnen entgegen kommen. Sie starten mit dem kleineren Gehalt, wenn Ihre Arbeit nach drei Monaten sehr zufriedenstellend war, erhalten Sie Ihr Wunschgehalt.

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